Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1)
StraightSoft (Inhaber: Dennis Patzer, Josephinenstr. 14, 01069 Dresden, Deutschland), nachfolgend „der Verkäufer“ genannt, überlässt dem Käufer auf Dauer die im entsprechenden Angebot beschriebenen Software-Funktionalitäten, nachfolgend „die Software“ genannt.
(2)
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln nicht die Anpassung und Weiterentwicklung der Software, die Softwarepflege, die Einweisung oder die Durchführung von Schulungen durch den Verkäufer. Solche Leistungen werden auf Grundlage von gesondert geschlossenen Vereinbarungen erbracht.
(3)
Der Verkäufer überlässt die Software ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrages. Vertragsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Kaufabwicklung und Installation
(1)
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Software nach Erhalt der für die Umsetzung notwendigen Zuarbeiten (Bilder, Texte, Zugangsdaten, …) in angemessener Zeit zu implementieren und in geeigneter Form (bspw. per geschütztem Download eines ZIP-Archivs) zu überlassen.
(2)
Die Installation der Software auf der Systemumgebung des Käufers nimmt, sofern nicht im entsprechenden Angebot anders geregelt, der Verkäufer vor.
§ 3 Pflichten des Käufers
(1)
Der Käufer ist nicht befugt, die Software – ob unverändert oder verändert – an Dritte weiterzugeben.
(2)
Der Käufer verpflichtet sich, die für die Umsetzung notwendigen Zuarbeiten (Bilder, Texte, Zugangsdaten, …) in angemessener Zeit bereitzustellen.
§ 4 Termine, Verzögerungen
(1)
Liefertermine gelten nur annähernd, sofern sie der Verkäufer nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, der Verkäufer hat die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
(2)
Der Eintritt des Verzugs des Verkäufers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(3)
Teillieferungen sind zulässig, soweit die gelieferten Teile isoliert voll nutzbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1)
Der Betrag versteht sich als umsatzsteuerfrei aufgrund der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Im Falle von seitens des Käufers zusätzlich gewünschten Leistungen werden diese zusätzlich zum o.g. Kaufbetrag abgerechnet. Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Software fällig. Die Zahlung muss per Überweisung auf folgendes Bankkonto vorgenommen werden:
Kontoinhaber: StraightSoft
Bank: DKB
IBAN: DE98 1203 0000 1066 1170 27
BIC/SWIFT: BYLADEM1001
§ 6 Gewährleistung & Haftung
(1)
Für die Mängel der Software haftet der Verkäufer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Verkäufer in demselben Umfang.
(2)
Für Software, die vom Käufer geändert worden ist, übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
(3)
Insbesondere haftet der Verkäufer für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Nutzer regelmäßig und anwendungsadäquat eine Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4)
Der Verkäufer erbringt Gewährleistung bei Sachmängeln durch Nacherfüllung, und zwar nach seiner Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann insbesondere durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass der Verkäufer Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein neuer Programmstand muss vom Käufer auch dann übernommen werden, wenn dies für ihn zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1)
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden. Anlagen sind Bestandteil des Vertrages.
(2)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
(3)
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dresden, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder falls er einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.
(5)
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.